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Piroplasmose- Eine zunehmende Gefahr in unserer Region

 
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Piroplasmose – Eine zunehmende Gefahr in unserer Region

Die Blutparasiten Barbesia caballi und Theileria equi kannte man bis vor einiger Zeit nur als Problem von Importpferden aus südeuropäischen Ländern. Wir sehen aber zunehmend Fälle bei Pferden in unserer Region, die Baden-Württemberg nie verlassen haben.

Wie wird die Erkrankung übertragen?
Zecken sind die Überträger der Blutparasiten

Welche Symptome treten auf?
Hohes Fieber über mehrere Tage
Blasse oder gelbe Schleimhäute
Blutwertveränderungen (u.a. zu wenig rote und weiße Blutzellen)

Wie kann die Erkrankung diagnostiziert werden?
Direkter Nachweis der Blutparasiten bei akuter Erkrankung
Antikörpernachweis bei zurückliegender oder chronischer Erkrankung

Kann die Erkrankung therapiert werden?
Jein, je nach Erreger bleiben die Pferde teilweise lebenslang Träger
Eine gute Zeckenprophylaxe ist ein wichtiger Bestandteil der Krankheitsbekämpfung

Letztes Jahr haben unsere Tierärztinnen Frau Dr. Werner und Frau Trübenbach zusammen mit Kollegen einen Fachartikel zu diesem Thema veröffentlicht.

Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an.

To- Do Liste für den Klinikbesuch DE/ FR

 
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Steht Ihnen ein Klinikbesuch bevor !? 
Dann helfen wir Ihnen gerne bei Ihren Vorbereitungen und haben hier für Sie eine kleine Hilfestellung. 

Hier in Deutsch 
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Hier finden Sie unsere Aufnahmeformulare, bringen Sie diese ausgefüllt zum vereinbarten Termin oder Klinikaufenthalt mit.

Hier unser Aufnahmeformular in Deutsch 
Hier unser Aufnahmeformular in Französisch 

Hygieneleitfaden

 
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Hier können Sie sich den aktuellen Hygieneleitfaden der Deutschen Reiterlichen Vereinigung herunterladen

Der Equidenpass

 
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Wenn Sie einen Termin mit einem unserer Tierärzte im heimatlichen Stall oder bei uns in der Pferdeklinik ausmachen, erinnern wir Sie bereits am Telefon daran auf jeden Fall den Equidenpass des Pferdes zur Einsicht bereitzuhalten.

Das hat verschiedene Gründe:

  • Der Equidenpass ist für jeden Einhufer (Pferd, Zebra, Esel und deren Kreuzungen) gesetzlich vorgeschrieben.
  • Er dient zur eindeutigen Identifizierung aller Einhufer und ist kein Eigentumsnachweis.
  • Der Equidenpass muss immer beim Pferd verbleiben, d.h. nicht der Besitzer hat diesen sondern der Halter des Pferdes, z.B. die Pferdeklinik wenn das Pferd stationär betreut wird.
  • Transporte (auch zum Tierarzt) ohne Mitführung des Equidenpass sind ausnahmslos nicht gestattet und werden verstärkt kontrolliert.
  • Der Status Schlachtpferd oder Nicht-Schlachtpferd  muss für uns als Tierärzte eindeutig geklärt sein. Auch hier gelten mittlerweile sehr strenge Auflagen mit entsprechenden Kontrollen durch Behörden und mit hohen Bußgeldern bei „Ausnahmen“.

Was aber tun wenn…

…Sie keinen Pass haben (verloren, noch nicht beantragt) oder dieser nicht vollständig ist?

  • Wenden Sie sich auf jeden Fall, am besten noch vor dem Termin mit Ihrem Tierarzt an Ihren zuständigen Zuchtverband oder die FN in Warendorf. Dort können Sie den Equidenpass beantragen und er wird Ihnen direkt zugeschickt.

…Sie den Pass zu Hause vergessen haben?

  • Selbstverständlich wird Ihr Pferd von uns Untersucht und Behandelt! Allerdings nur als sogenanntes Schlachtpferd, also evtl. nicht mit allen zur Verfügung stehenden Medikamenten. Außerdem müssen wir einige Formulare ausfüllen und archivieren. Das müssen wir auch, wenn Sie den Pass ein paar Tage später nachreichen können. Die tierärztlichen Anwendung- und Abgabebelege müssen mit Beginn der Behandlung erstellt sein. Spätestens bei einer erneuten Vorstellung des Pferdes beim Tierarzt muss der Pass dann vorliegen!

In jedem Fall heißt das, erheblicher Mehraufwand  für uns und Extragebühren für Sie. eventuelle Bußgelder für beide Parteien sind nicht ausgeschlossen.

Unser Tipp:

  • Kümmern Sie sich nach Möglichkeit zeitnah um einen Equidenpass für Ihr Pferd, denn ein Transport oder eine tierärztliche Behandlung ist nie auszuschließen.
  • Achten Sie darauf, dass der Pass immer zur Hand ist. Sie haben weniger Stress und sparen bares Geld.

Was passiert mit dem Pass, wenn das Pferd verstorben ist?

  • Auch nach dem Tod verbleibt der Pass beim Pferd. Die Tierkörperbeseitigungsanstalt oder auch das Krematorium gibt den Equidenpass dann an die ursprünglich passausgebende Stelle (FN oder Zuchtverband) zur Entwertung zurück. Manche Zuchtverbände sind bereit den als ungültig deklarierten Pass als Erinnerung an die Besitzer zurück zu geben, die FN Warendorf gibt keine Pässe zurück.

Schlachtpferd / Nichtschlachtpferd

 
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Equiden, also alle Einhufer wie Pferd, Zebra, Esel und deren Kreuzungen gelten nach wie vor als lebensmittelliefernde Tiere und müssen vom Gesetz her einen Equidenpass haben in dem der Status Schlachtpferd oder Nichtschlachtpferd eindeutig deklariert ist.

Um Ihnen die Entscheidung zur Festlegung leichter zu machen, haben wir für Sie einmal die Vor- und Nachteile für Beides zusammengetragen:

Nichtschlachtpferd

Vorteile:

  • Alle zur Verfügung stehenden Medikamente können eingesetzt werden
  • Der Tierarzt muss keine angewandten Medikamente in einen Anwendungs-und Abgabebeleg oder in den Pass eintragen
  • Der Tierhalter muss kein Bestandbuch führen

Nachteile:

  • Diese Entscheidung ist unwiderruflich
  • Ob ein Pferd euthanasiert werden darf entscheidet ausschließlich ein Tierarzt nach Feststellung eines vernünftigen Grundes im Sinne des Tierschutzgesetzes.
  • Das tote Pferd darf nur von einer Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgt oder in einem Krematorium für Pferde verbrannt werden
  • Eine Schlachtung ist generell nicht mehr möglich

 

Schlachtpferd

Vorteile:

  • Die Änderung in Nicht-Schlachtpferd ist möglich
  • Der Besitzer kann mit der Schlachtung alleine entscheiden, wann sein Pferd getötet wird. Schlachtpferde können jederzeit geschlachtet werden, da die Nutzung zur Lebensmittel- oder Tierfuttergewinnung die Tötung der Tiere rechtfertigt.

Nachteile:

  • Es dürfen nur bestimmte Arzneimittel zur Anwendung kommen, die auch für Lebensmittelliefernde Tiere zugelassen sind.
  • Jede Medikation muss dokumentiert und archiviert werden, entsprechende Wartezeiten für Fleisch und Milch sind einzuhalten.
  • Der Tierhalter ist verpflichtet ein Bestandbuch zu führen

 

 

 

 

 

 

 

Die Tragende Stute

 
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Die Fohlenzeit hat begonnen.  Hier im Download finden Sie ein paar Informationen zum Thema Geburt.

Fieber – was nun?

 
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Meist fallen fiebernde Pferde durch Inappetenz und reduziertes Allgemeinbefinden auf. Das Messen der Körperinnentemperatur ist wichtig, um eine Diagnose möglichst früh zu sichern. Kontaktieren sie am besten ihren Tierarzt. Dieser ist in der Lage mit relativ einfachen Methoden und Möglichkeiten eine ernstere oder ansteckende Erkrankung festzustellen oder auszuschließen. Bedenken Sie, dass eventuell auch wiederholte Beprobungen durchgeführt werden müssen, da ein negatives Ergebnis keine Garantie für Erregerfreiheit gibt z.B. wenn das Pferd noch keine Erreger auscheidet)

Gemessen wird die Körperinnentemperatur im After des Pferdes. Am besten in Ruhe und nicht direkt nach Bewegung, denn auch solche Faktoren können die Temperatur beeinflussen. Ab einem Wert von 38,1°C hat das Pferd erhöhte Temperatur. Von Fieber sprechen wir ab 38,5°C.

Zudem sollten ein paar Maßnahmen zum Schutz vor eventueller Ansteckung der anderen Pferde getroffen werden. Zuerst sollten die anderen Einsteller über die Situation informiert und aufgeklärt werden. Ein offener Umgang mit eventuell ansteckenden Krankheiten ist ratsam damit eine Ausbreitung weitestgehend vermieden werden kann.

Wenn nur ein Pferd erkrankt ist, ist es ratsam dieses sofort zu isolieren. Frühzeitiges Isolieren hat den Vorteil einen Seuchenausbruch zu vermeiden, da die Erreger erst 2-3 Tage nach dem ersten Fieberschub ausgeschieden werden. Direkter Nasenkontakt zu anderen Artgenossen sollte unterbunden werden – z.B. kann eine Box die Gitterstäbe hat durch Holzplatten abgehängt werden. Koppelgang ist erlaubt, wenn auch hier der direkte Kontakt mit Artgenossen verwehrt wird.

Sind in einem Stall mehrere Pferde betroffen sollten Quarantänezonen eingerichtet werden. Hier bietet sich an verschiedene Bereiche abzutrennen:

  • erkrankte Pferde
  • verdächtige Pferde (Pferde, die Kontakt zu erkrankten Pferden hatten)
  • gesunde Pferde (Pferde, die keinen Kontakt zu erkrankten Pferden hatten)

Pferde- und Personenverkehr ist weitestgehend einzuschränken, auch sollte auf Hunde und Katzen geachtet werden, die frei auf dem Stallgelände unterwegs sind. Alle, auch die nicht erkrankten Pferde sollten täglich auf Fieber kontrolliert werden.

Desinfektion (dabei sollte auf geeignetes Desinfektionsmittel geachtet werden) und Hygiene hat äußerste Wichtigkeit. Das Tragen von Schutzkleidung wie Overalls, Handschuhen und Stiefelüberziehern (Einmalartikel) sollte Sichergestellt sein. Für jeden Stallbereich müssen separate Stallgeräte (Schubkarren, Besen, Mistgabeln etc.) zur Verfügung stehen. Außerdem sollte die Möglichkeit zur Händedesinfektion bestehen.

Das Bewegungsmanagement könnte man wie folgt gestalten:

  1. durch räumliche Trennung

Gesunde, verdächtige und erkrankte Pferde werden separat bewegt z.B. gesunde Pferde nur in der Reithalle, erkrankte Pferde nur auf dem Reitplatz, keine gemeinsamen Laufwege benutzen. Bei Weidehaltung sollte der Zaunabstand mindestens 10Meter betragen.

2. durch zeitliche Trennung

Zuerst die gesunden Pferde, dann die verdächtigen Pferde und zuletzt die erkrankten Pferde.

Bei Koppelgang kann man vormittags die gesunden Pferde rausstellen und nachmittags die erkrankten Pferde auf separaten Koppeln.

 

 

Immer aktuell – Medikamentenabgabe an Tierhalter

 
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Oft werden wir von Pferdebesitzern gebeten, Medikamente (Betrifft auch Wurmkuren) abzugeben obwohl das betreffende Pferd nicht von einem unserer Tierärzte im heimatlichen Stall betreut oder in der Klinik vorstellig gewesen ist. Dieser Bitte können und dürfen wir nicht nachkommen und möchten Ihnen an dieser Stelle aufzeigen, warum das so ist:

In der tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) sind der Erwerb, die Herstellung und die Abgabe von Tierarzneimitteln durch die Tierärzte (Klinik und Praxis) geklärt und vorgegeben.

In der Verordnung ist festgeschrieben, dass die Abgabe von apotheken- und verschreibungspflichtigen Medikamenten nur dann gestattet ist, wenn der Patient dem Tierarzt vorgestellt wurde und die Abgabe im Zusammenhang zu einer tierärztlichen Behandlung steht.

Uns unbekannten Pferden und Haltern können wir demnach keine Medikamente aushändigen, ohne uns strafbar zu machen.

Wurde das Pferd bereits in unserer Pferdeklinik vorgestellt bzw. durch einen Tierarzt unserer Fahrpraxis betreut,  kann von der oben beschriebenen Praxis abgewichen werden. Wenn wir aus den Patientenunterlagen entnehmen können, dass das angeforderte Medikament in Zusammenhang mit einer Behandlung und deren regelmäßiger Nachuntersuchung steht, ist die Abgabe ohne erneute Vorstellung des Pferdes möglich.

Darüber hinaus ist eine Abgabe von Medikamenten auf Vorrat nicht zulässig. Es darf nur die erforderliche Menge für eine bestimmte Behandlung an die Halter abgegeben werden.

Unsere Mitarbeiter an der Rezeption sind angewiesen, apotheken- und verschreibungspflichtige Medikamente ausschließlich nach Rücksprache mit dem behandelnden Tierarzt auszugeben.

Weidemyopathie - atypische/saisonale

 
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Vorsicht, wenn die Tage kürzer werden und der erste Nachtfrost zu erwarten ist.

Ab Herbst droht die Gefahr einer Weidemyopathie besonders. Bisher konnte noch nicht 100%ig geklärt werden, was der Auslöser dieser plötzlich auftretenden, meist tödlich verlaufenden Krankheit ist. Jedoch hat eine neuere, europaweite Studie von rund 300 Fällen gezeigt, dass Bäume, vor allem Ahorn, eine Rolle bei der Pathogenese der Krankheit mitspielen. Es ist also ratsam zu verhindern dass extensiv gehaltene Pferde Ahornsamen aufnehmen können. Der Bergahorn ist dabei potentiell gefährlich! Zum Vorbeugen der Aufnahme der Samen durch Pferde reicht meistens das Füttern von extra Heu aus. Typische Umstände bei denen es vermehrt zu dieser akut verlaufenden Muskelerkrankung kommen kann: - Reine Weidehaltung - Erste Nachtfröste- Besondere Vorsicht ab Herbst - Vorwiegend junge Pferde - Wenig Zufütterung Die Erkrankung verläuft meist hoch akut und zeigt folgende Symptome: - Allgemeine Schwäche - Muskelzittern - Tachykardie (Herzrasen) und Tachypnoe (erhöhte Atemfrequenz) - Rotbraun verfärbter Urin Achtung, wird gerne mit Kolik, Kreuzverschlag oder akuter Rehe verwechselt. Eigene Erfahrungen zeigen, dass auch durchaus ausgewachsene Tiere betroffen sein können. Weiden, auf denen diese Erkrankung bereits aufgetreten ist, sind zu meiden. 

Kontaktieren Sie umgehend einen Tierarzt, wenn Ihnen die beschriebenen Symptome auffallen.

Selektive Entwurmung

 
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Immer häufiger lassen sich Endoparasiten von Entwurmungspräparaten nicht mehr beeindrucken - sie sind resistent. Parasitologen fordern einen Taktikwechsel - mit bekannten Waffen, aber einer neuen durchdachten Methode.

Informationen hierzu als PDF zum Download